Ölkesselfreie Gemeinden

Projekte

Veranstaltungen

Newsletter

Zukünftig wichtige Informationen zu KEM Veranstaltungen und Projekten erhalten:
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
zurück

Als Mitglied der Klima- und Energiemodellregion Görtschitztal ist die Marktgemeinde Eberstein besonders bemüht den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu fördern und so langfristig eine erneuerbare und klimaschonende Energieversorgung zu sichern.  Aus diesem Grund unterstützt die Marktgemeinde zusätzlich zu Landes- und Bundesförderungen die Demontage von bestehenden Ölheizungen mit Umstellung auf Basis erneuerbarer Energien mit bis zu EUR 1.500.- pro Anlage und Haushalt. Für den nachträglichen Ausbau von Öltanks nach bereits erfolgter Sanierung ist eine Förderung je Tankanlage über EUR 500,- möglich.

Die Inanspruchnahme zusätzlicher Förderungen von Bund und/oder Land Kärnten ist möglich.

Anträge können bis zum 31.12.2021 eingebracht werden und werden nach Einlangen der vollständigen Unterlagen gereiht. Die Förderung ist vorerst mit 10 Anlagenerneuerungen und 10 Kesselentsorgungen begrenzt.

Sie können die Anträge hier herunterladen:

Antrag Gemeinde Eberstein

Antrag Gemeinde Klein Sankt Paul

Antrag Gemeinde Hüttenberg

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in einer der Marktgemeinden Hüttenberg, Klein Sankt Paul, oder Eberstein. Pro Haushalt und Anlage ist nur ein Antrag möglich.

Die Anlagen und Öltanks sind fachgerecht und von konzessionierten Betrieben zu montieren bzw. zu entsorgen. Die entsprechenden Belege bzw. Entsorgungsnachweise sind vorzulegen.

Was wird gefördert?

  • Die Demontage einer bestehenden Ölheizung mit gleichzeitiger Durchführung einer Heizungsumstellung auf erneuerbare Energie, z.B. Anschluss an Fernwärme, Pelletskessel, Hackgutkessel oder Wärmepumpenheizung durch ein konzessioniertes Unternehmen. Förderhöhe: max. EUR 1.500,- je Anlage.

oder

  • Die Entsorgung eines Öltanks durch ein konzessioniertes Unternehmen, wenn das Heizsystem bereits vorher auf erneuerbare Energie umgestellt wurde. Förderhöhe: max. EUR 500,- pro Anlage und Ölkessel.  

Pro Haushalt und Anlage ist nur ein Antrag möglich. Eine Kombination mit Landes- und Bundesförderungen ist möglich und wird empfohlen.

Weitere Informationen zu dieser Förderung sowie zu den Landes- und Bundesförderungen erhalten Sie online auf Ihrem KEM-Förderkompass oder in einer kostenlosen Beratung von Ihrem KEM Büro: ‭04264 2401156

Infoblatt und Anträge